Hausherr

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Hausherr (Deutsch) [Bearbeiten]

Substantiv, m [Bearbeiten]

Kasus Singular Plural
Nominativ der Hausherr die Hausherren
Genitiv des Hausherrn der Hausherren
Dativ dem Hausherrn den Hausherren
Akkusativ den Hausherrn die Hausherren

Worttrennung:

Haus·herr, Plural: Haus·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯sˌhɛʁ], Plural: [ˈhaʊ̯sˌhɛʀən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Person, die in einer Familie die Entscheidungen fällt
[2] Person, die ein Haus/mehrere Häuser besitzt
[3] Sport: Verein, der auf dem eigenen Platz spielt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Haus und Herr

Synonyme:

[1] Familienoberhaupt, Haushaltsvorstand
[2] Hausbesitzer, Hauseigentümer
[3] Platzverein

Weibliche Wortformen:

[1-3] Hausherrin

Oberbegriffe:

[1-3] Herr

Beispiele:

[1] Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.
[2] Der Hausherr entscheidet, welchen Mieter er akzeptiert.
[3] Die Hausherren verloren schließlich doch noch das Spiel.

Übersetzungen [Bearbeiten]

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hausherr
[2] canoo.net „Hausherr
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHausherr
[1, 2] The Free Dictionary „Hausherr