Grundrecht

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Grundrecht (Deutsch) [Bearbeiten]

Substantiv, n [Bearbeiten]

Kasus Singular Plural
Nominativ das Grundrecht die Grundrechte
Genitiv des Grundrechts,
des Grundrechtes
der Grundrechte
Dativ dem Grundrecht,
dem Grundrechte
den Grundrechten
Akkusativ das Grundrecht die Grundrechte

Worttrennung:

Grund·recht, Plural: Grund·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈɡʀʊntˌʀɛçt], Plural: [ˈɡʀʊntˌʀɛçtə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Grund und Recht

Oberbegriffe:

[1] Staatsrecht, Verfassungsrecht

Unterbegriffe:

[1] Briefgeheimnis, Eingriff, Freiheitsrecht, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Gleichheitsrecht, Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Redefreiheit, Religionsfreiheit, Schranke, Schranken-Schranke, Schutzbereich, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht

Beispiele:

[1] Die „Märzforderungen“ lauteten: Garantie der Grundrechte und der Pressefreiheit, Verfassung und sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments.
[1] Der Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts ist nur dann rechtmäßig, wenn er auf ein Gesetz gestützt werden kann, das seinerseits verfassungsmäßig ist.
[1] Adressat von Grundrechten ist nicht nur die öffentliche Gewalt; sie binden auch Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung.
[1] Die Gleichheit von Mann und Frau ist ein von der Verfassung verbürgtes Grundrecht.
[1] „DIe Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen.“[1]
[1] „Ohne Zweifel sind Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“[2]

Wortbildungen:

grundrechtlich, Grundrechtseingriff, Grundrechtsträger

Übersetzungen [Bearbeiten]

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Grundrecht
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Grundrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundrecht
[1] canoo.net „Grundrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGrundrecht

Quellen:

  1. Bodo Pieroth, Bernhard Schlink: Grundrechte. Staatsrecht II. 14. Aufl. 1998. Rn. 56.
  2. BVerfG. In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE). Bd. 7. S. 198, 204 (Lüth-Entscheidung).