Freiheitsrecht
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
[Bearbeiten] Freiheitsrecht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Freiheitsrecht | die Freiheitsrechte |
| Genitiv | des Freiheitsrechts des Freiheitsrechtes |
der Freiheitsrechte |
| Dativ | dem Freiheitsrecht | den Freiheitsrechten |
| Akkusativ | das Freiheitsrecht | die Freiheitsrechte |
Worttrennung:
- Frei·heits·recht, Plural: Frei·heits·recht·te
Aussprache:
- IPA: [ˈfʀaɪ̯haɪ̯tsʀɛçt], Plural: [ˈfʀaɪ̯haɪ̯tsʀɛçtə]
- Hörbeispiele:
Freiheitsrecht (Info), Plural:
Freiheitsrechte (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Politik: Grundrecht, in dessen Schutzbereich sich der Bürger grundsätzlich frei, also ohne eine rechtliche Beschränkung durch die öffentliche Gewalt, betätigen darf
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Freiheit und Recht mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Freiheit, Freiheiten
Gegenwörter:
- [1] Gleichheitsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Grundrecht
Unterbegriffe:
- [1] Briefgeheimnis, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Gleichheitsrecht, Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht
Beispiele:
- [1] Die Grundrechte werden in zwei große Gruppen unterteilt, in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte.
- [1] „Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Freiheitsrechte“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Freiheitsrechte“
- [*] canoo.net „Freiheitsrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Freiheitsrecht“
Quellen:
- ↑ BVerfG. 1 BvR 142/09 vom 18.5.2009. Rn. 17. Abgerufen am 12. Juni 2011.