Eingriff

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[Bearbeiten] Eingriff (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Eingriff die Eingriffe
Genitiv des Eingriffs
des Eingriffes
der Eingriffe
Dativ dem Eingriff den Eingriffen
Akkusativ den Eingriff die Eingriffe

Worttrennung:

Ein·griff, Plural: Ein·grif·fe

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nɡʀɪf], Plural: [ˈaɪ̯nˌɡʀɪfə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Medizin: medizinische Arbeit am Körper eines Lebewesens
[2] eine beliebige Aktion, das Eingreifen zur Unterbrechen oder zur Lenkung eines Ablaufs oder Geschehens
[3] Recht: das zielgerichtete und gewollte Handeln der öffentlichen Gewalt im Schutzbereich eines Grundrechts

Herkunft:

Substantivierung des Verbs eingreifen

Synonyme:

[1] Operation, Untersuchung
[2] Aufgabe

Oberbegriffe:

[1–3] Tat, Handlung

Beispiele:

[1] Medizinische Eingriffe enthalten immer ein gewisses Risiko.
[1] Vor dem notwendigen Eingriff am Herzen hat das Kind Angst.
[2] Um die Bankräuber zu fassen, ist ein Eingriff der Polizei notwendig.
[3] „Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Abgeleitete Begriffe:

[3] Grundrechtseingriff

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1–3] Wikipedia-Artikel „Eingriff
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eingriff
[1, 2] canoo.net „Eingriff
[1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonEingriff

Quellen:

  1. BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011. Leitsatz 3 a. Abgerufen am 15. Juni 2011.
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