Eingriff
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[Bearbeiten] Eingriff (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Eingriff | die Eingriffe |
| Genitiv | des Eingriffs des Eingriffes |
der Eingriffe |
| Dativ | dem Eingriff | den Eingriffen |
| Akkusativ | den Eingriff | die Eingriffe |
Worttrennung:
- Ein·griff, Plural: Ein·grif·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nɡʀɪf], Plural: [ˈaɪ̯nˌɡʀɪfə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Medizin: medizinische Arbeit am Körper eines Lebewesens
- [2] eine beliebige Aktion, das Eingreifen zur Unterbrechen oder zur Lenkung eines Ablaufs oder Geschehens
- [3] Recht: das zielgerichtete und gewollte Handeln der öffentlichen Gewalt im Schutzbereich eines Grundrechts
Herkunft:
- Substantivierung des Verbs eingreifen
Synonyme:
- [1] Operation, Untersuchung
- [2] Aufgabe
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Medizinische Eingriffe enthalten immer ein gewisses Risiko.
- [1] Vor dem notwendigen Eingriff am Herzen hat das Kind Angst.
- [2] Um die Bankräuber zu fassen, ist ein Eingriff der Polizei notwendig.
- [3] „Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1–3] Wikipedia-Artikel „Eingriff“
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eingriff“
- [1, 2] canoo.net „Eingriff“
- [1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Eingriff“
Quellen:
- ↑ BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011. Leitsatz 3 a. Abgerufen am 15. Juni 2011.

