Briefgeheimnis

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[Bearbeiten] Briefgeheimnis (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Briefgeheimnis
Genitiv des Briefgeheimnisses
Dativ dem Briefgeheimnis
Akkusativ das Briefgeheimnis

Worttrennung:

Brief·ge·heim·nis, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈbʀiːfɡəˌhaɪ̯mnɪs]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Brief und Geheimnis

Sinnverwandte Wörter:

[1] Fernmeldegeheimnis, Kommunikationsgeheimnis, Postgeheimnis

Oberbegriffe:

[1] Grundrecht

Beispiele:

[1] In Deutschland ist das Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.
[1] In der DDR gab es kein echtes Briefgeheimnis, die Staatssicherheit durfte alle Briefe öffnen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Briefgeheimnis
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Briefgeheimnis
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Briefgeheimnis
[1] canoo.net „Briefgeheimnis
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBriefgeheimnis
[1] The Free Dictionary „Briefgeheimnis
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