Wahlrecht
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[Bearbeiten] Wahlrecht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Wahlrecht | die Wahlrechte |
| Genitiv | des Wahlrechts des Wahlrechtes |
der Wahlrechte |
| Dativ | dem Wahlrecht | den Wahlrechten |
| Akkusativ | das Wahlrecht | die Wahlrechte |
Worttrennung:
- Wahl·recht, Plural: Wahl·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈvaːlʀɛçt], Plural: [ˈvaːlˌʀɛçtə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
- [2] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Recht
Beispiele:
- [1] „In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 Wahlrecht auf Landesebene.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Wahlrecht“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlrecht“
- [1] canoo.net „Wahlrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Wahlrecht“
- [1, 2] The Free Dictionary „Wahlrecht“
Quellen:
- ↑ Wahlrecht für 16- und 17-Jährige in Brandenburg. In: Märkische Allgemeine. 26. Januar 2012, abgerufen am 11. Februar 2012.