Vollbruder

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Vollbruder (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Vollbruder die Vollbrüder
Genitiv des Vollbruders der Vollbrüder
Dativ dem Vollbruder den Vollbrüdern
Akkusativ den Vollbruder die Vollbrüder

Worttrennung:

Voll·bru·der, Plural: Voll·brü·der

Aussprache:

IPA: [ˈfɔlˌbʁuːdɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vollbruder (Info)

Bedeutungen:

[1] Bruder, dessen beide Eltern auch die Eltern seines Geschwisters sind; vollbürtiger Bruder

Herkunft:

Determinativkompositum aus voll und Bruder

Gegenwörter:

[1] Halbbruder, Pflegebruder, Stiefbruder

Weibliche Wortformen:

[1] Vollschwester

Oberbegriffe:

[1] Vollgeschwister

Beispiele:

[1] „In dem einfachsten Falle, daß ein Bruder als einzige Erben einen Vollbruder und einen Halbbruder aus anderer Ehe seiner Mutter hinterläßt, erbt der Vollbruder die ganze väterliche Hälfte und überdies ½ der mütterlichen, also ¾ des Nachlasses, d. h. dreimal soviel als der Halbbruder, dem nur das andere mütterliche ¼ zufällt.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vollbruder
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vollbruder

Quellen:

  1. Gustav Boehmer: Vorschläge zur Neuordnung der gesetzlichen Erbfolge. (BGB §§ 1924–1936). de Gruyter, Berlin 1938 (Zitiert nach Google Books)