Verkehrssünderin

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Verkehrssünderin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Verkehrssünderin die Verkehrssünderinnen
Genitiv der Verkehrssünderin der Verkehrssünderinnen
Dativ der Verkehrssünderin den Verkehrssünderinnen
Akkusativ die Verkehrssünderin die Verkehrssünderinnen

Worttrennung:

Ver·kehrs·sün·de·rin, Plural: Ver·kehrs·sün·de·rin·nen

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈkeːɐ̯sˌzʏndəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verkehrssünderin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Verkehrssünder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Verkehrssünder

Oberbegriffe:

[1] Verkehrsteilnehmerin

Unterbegriffe:

[1] Falschparkerin, Dränglerin, Parksünderin, Temposünderin

Beispiele:

[1] „Das letzte Wort im Knast-Drama von Paris Hilton ist noch nicht gesprochen. Heute muss die Hotelerbin wieder vor dem Richter erscheinen, der die Verkehrssünderin Anfang Mai zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt hatte.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Verkehrssünderin“, Seite 1126.
[1] Duden online „Verkehrssünderin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerkehrssünderin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verkehrssünderin

Quellen:

  1. Paris Hilton erneut vor dem Richter. Abgerufen am 3. Juni 2021.