Falschparkerin

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Falschparkerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Falschparkerin die Falschparkerinnen
Genitiv der Falschparkerin der Falschparkerinnen
Dativ der Falschparkerin den Falschparkerinnen
Akkusativ die Falschparkerin die Falschparkerinnen

Worttrennung:

Falsch·par·ke·rin, Plural: Falsch·par·ke·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈfalʃˌpaʁkəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Falschparkerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Autofahrerin, die ihr Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot)

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Falschparker mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Falschparker

Oberbegriffe:

[1] Parksünderin, Verkehrssünderin

Beispiele:

[1] „Die Parkräume KG verlangte 254,70 Euro fürs Abschleppen, verriet Guse aber den Standort, bevor die Falschparkerin bezahlte: Ihre Tochter holte den Wagen ab, die Rechnung wurde nie beglichen.“[1]
[1] „Eine Falschparkerin aus Münster muss die Gebühren für das Buchen eines Abschleppwagens bezahlen, obwohl der gar nicht zum Einsatz kam.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFalschparkerin
[1] Duden online „Falschparkerin

Quellen: