Falschparker

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Falschparker (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Falschparker die Falschparker
Genitiv des Falschparkers der Falschparker
Dativ dem Falschparker den Falschparkern
Akkusativ den Falschparker die Falschparker

Worttrennung:

Falsch·par·ker, Plural: Falsch·par·ker

Aussprache:

IPA: [ˈfalʃˌpaʁkɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Falschparker (Info)

Bedeutungen:

[1] Autofahrer, der sein Auto an einer Stelle abstellt, an der es nicht erlaubt ist (beispielsweise im Parkverbot)

Herkunft:

Determinativkompositum aus falsch und Parker

Weibliche Wortformen:

[1] Falschparkerin

Oberbegriffe:

[1] Parker, Verkehrssünder

Beispiele:

[1] „Die meisten Falschparker zahlen fürs Abschleppen, um ihr Auto schnell wiederzubekommen - ein Mann aber wehrte sich gegen die nach seiner Ansicht zu hohe Forderung eines privaten Abschleppdienstes.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Falschparker
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Falschparker
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFalschparker
[1] The Free Dictionary „Falschparker
[1] Duden online „Falschparker
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Falschparker

Quellen:

  1. Christoph Stockburger: Abschleppkosten: BGH stärkt die Rechte von Falschparkern. In: Spiegel Online. 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 4. Juli 2014).