Verfassungsorgan
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Verfassungsorgan (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Verfassungsorgan | die Verfassungsorgane |
Genitiv | des Verfassungsorgans | der Verfassungsorgane |
Dativ | dem Verfassungsorgan | den Verfassungsorganen |
Akkusativ | das Verfassungsorgan | die Verfassungsorgane |
Worttrennung:
- Ver·fas·sungs·or·gan, Plural: Ver·fas·sungs·or·ga·ne
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsʔɔʁˌɡaːn]
- Hörbeispiele: Verfassungsorgan (Info)
Bedeutungen:
- [1] Politik: staatliches Organ, das direkt von der Verfassung eingesetzt wird
Oberbegriffe:
- [1] Staatsorgan, Organ
Unterbegriffe:
- [1] Bundespräsident, Bundesrat, Bundesregierung, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung, Gemeinsamer Ausschuss
Beispiele:
- [1] Der Bundestagspräsident begrüßte die Vertreter der Verfassungsorgane.
- [1] Man unterscheidet zwischen ständigen und nichtständigen Verfassungsorganen.
- [1] „[Das mongolische Verfassungsgericht] kann bis hin zur Amtsenthebung der obersten Verfassungsorgane auf Antrag tätig werden.“[1]
- [1] „Dass ein amerikanischer Regierungschef Vertreter eines anderen Verfassungsorgans so direkt angreift, hat es in Washington noch nicht gegeben.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ein gesetzgebendes Verfassungsorgan, ein rechtsprechendes Verfassungsorgan
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Politik: staatliches Organ, das direkt von der Verfassung eingesetzt wird
- [1] Wikipedia-Artikel „Verfassungsorgan“
- [1] Duden online „Verfassungsorgan“
Quellen:
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2015
- ↑ Malte Herwig: Rammbock. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017 , Seite 26-35, Zitat Seite 34.