Staatsorgan
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Staatsorgan (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | das Staatsorgan | die Staatsorgane |
| Genitiv | des Staatsorganes des Staatsorgans |
der Staatsorgane |
| Dativ | dem Staatsorgan dem Staatsorgane |
den Staatsorganen |
| Akkusativ | das Staatsorgan | die Staatsorgane |
Worttrennung:
- Staats·or·gan, Plural: Staats·or·ga·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaːt͡sʔɔʁˌɡaːn]
- Hörbeispiele:
Staatsorgan (Info)
Bedeutungen:
- [1] Institution des Staates
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Organ sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Organ
Beispiele:
- [1] „In dieser Zeit war der Präsident das einzige handlungsfähige Staatsorgan, das sowohl über diktatorische Exekutivgewalt als auch über die gesetzgebende Gewalt verfügte.“[1]
- [1] „Sie hatten zwar Sympathie für den neu entstandenen Staat, übersahen aber auch nicht die heftigen Ungerechtigkeiten, die Willkür der Staatsorgane und besonders die fatale Wirtschaftspolitik, mit der ein Entstehen von Privateigentum verhindert werden sollte, um nicht wieder einen sozialen Riss in der Gesellschaft entstehen zu lassen.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Organ (Recht)“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsorgan“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsorgan“
- [*] The Free Dictionary „Staatsorgan“
- [1] Duden online „Staatsorgan“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatsorgan“
Quellen:
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 193.
- ↑ Christoph Hein: Das Narrenschiff. Roman. 7. Auflage. Suhrkamp, Berlin 2025, ISBN 978-3-518-43226-6, Seite 195. 1. Auflage 2025.