Anwältin
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Anwältin (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Anwältin | die Anwältinnen |
Genitiv | der Anwältin | der Anwältinnen |
Dativ | der Anwältin | den Anwältinnen |
Akkusativ | die Anwältin | die Anwältinnen |
Worttrennung:
- An·wäl·tin, Plural: An·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈanvɛltɪn]
- Hörbeispiele:
Anwältin (Info),
Anwältin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
- [2] Fürsprecherin, Verfechterin
Synonyme:
- [1] Rechtsanwältin
Männliche Wortformen:
- [1, 2] Anwalt
Oberbegriffe:
- [1] Juristin
Unterbegriffe:
- [1] Amtsanwältin, Fachanwältin, EuGH-Generalanwältin, Generalanwältin, Generalbundesanwältin, Jugendanwältin, Menschenrechtsanwältin, Opferanwältin, Patentanwältin, Rechtsanwältin, Staatsanwältin
Beispiele:
- [1] Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
- [1] „Zwei Gnadengesuche ihrer Anwältin werden abgelehnt.“[1]
- [2] Sie ist eine Anwältin der Armen.
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1]
- [1, 2] Duden online „Anwältin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anwältin“
- [1, 2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwältin“ auf wissen.de
Quellen:
- ↑ Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 317.