Voraus

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[Bearbeiten] Voraus (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Voraus
Genitiv des Voraus
Dativ dem Voraus
Akkusativ den Voraus

Silbentrennung:

Vo·raus, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈfoːʀaʊ̯s]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Recht: Erbe, das vor Eintritt des Todes an den Erben übertragen wird

Herkunft:

Substantivierung (durch Konversion) des Adverbs voraus

Oberbegriffe:

[1] Erbe

Beispiele:

[1] Der Voraus wird noch zu Lebzeiten des Erblassers übertragen.
[1] „Der Voraus ist etwas, was der überlebende Ehegatte zusätzlich neben seinem gesetzlichen Erbteil bekommt. Der Voraus umfaßt die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, also praktisch den gesamten Hausrat, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind (bei einer gewerblichen Bäckerei z.B. der Backofen, bei einem landwirtschaftlichen Betrieb z.B. der Traktor oder die Melkmaschine).“[1]
[1] „Jeder überlebende Ehegatte, der gesetzlicher Erbe wird, erhält vorab und zusätzlich zu seinem Erbteil den so genannten Voraus (§ 1932 BGB).“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen: Quellen:

  1. http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/voraus.htm
  2. http://www.kanzlei-hagenloch.de/html/erb.htm

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