Einwilligung
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Einwilligung (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, f [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Einwilligung | die Einwilligungen |
| Genitiv | der Einwilligung | der Einwilligungen |
| Dativ | der Einwilligung | den Einwilligungen |
| Akkusativ | die Einwilligung | die Einwilligungen |
Worttrennung:
- Ein·wil·li·gung, Plural: Ein·wil·li·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nvɪlɪɡʊŋ], Plural: [ˈaɪ̯nvɪlɪɡʊŋən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
- [2] deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung
Herkunft:
Synonyme:
Gegenwörter:
- [2] Genehmigung
Oberbegriffe:
- [2] Zustimmung
Beispiele:
- [1] Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
- [2] Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Einwilligung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einwilligung“
- [1] canoo.net „Einwilligung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Einwilligung“
- [2] dejure.org: § 183 BGB