genehmigen
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genehmigen (Deutsch) [Bearbeiten]
Verb [Bearbeiten]
| Person | Wortform | |
|---|---|---|
| Präsens | ich | genehmige |
| du | genehmigst | |
| er, sie, es | genehmigt | |
| Präteritum | ich | genehmigte |
| Partizip II | genehmigt | |
| Konjunktiv II | ich | genehmigte |
| Imperativ | Singular | genehmige! |
| Plural | genehmigt! | |
| Hilfsverb | haben | |
| Alle weiteren Formen: genehmigen (Konjugation) | ||
Worttrennung:
- ge·neh·mi·gen, Präteritum: ge·neh·mig·te, Partizip II: ge·neh·migt
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈneːmɪɡn̩], Präteritum: [ɡəˈneːmɪçtə], Partizip II: [ɡəˈneːmɪçt]
- Hörbeispiele:
genehmigen (Info), Präteritum:
genehmigte (österreichisch) (Info), Partizip II:
genehmigt (österreichisch) (Info)
Bedeutungen:
- [1] insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen
- [2] umgangssprachlich, scherzhaft, mit sich (Dativ): sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen
- [3] Zivilrecht: nachträglich seine Zustimmung erteilen
Herkunft:
- Genehmigen trat an die Stelle des älteren Ausdrucks (für) genehm halten. Möglicherweise handelt es sich um eine aus der Amtssprache stammende Verdeutschung des französischen Wortes agréer → fr[1] (annehmen, gutheißen, zulassen).[2]
Redewendungen:
Beispiele:
- [1] Das Ordnungsamt hat die Sanitärräume in diesem Restaurant nicht genehmigt.
- [1] Der Anbau einer neuen Werkshalle wurde vom Bauamt nicht genehmigt.
- [2] Nach dem Essen habe ich mir noch ein Eis genehmigt.
- [2] Heute haben wir uns mehr Zigaretten als gewöhnlich genehmigt.
- [3] Ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters tätigt, wird wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter es genehmigt.
Wortbildungen:
Übersetzungen [Bearbeiten]
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „genehmigen“
- [1] canoo.net „genehmigen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „genehmigen“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „genehmigen“
- [1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „genehmigen“, S. 630
- [3] § 184 BGB
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „genehm“, Seite 423
- ↑ LEO Französisch-Deutsch, Stichwort: „agréer“