Branntweinsteuer

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[Bearbeiten] Branntweinsteuer (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Branntweinsteuer die Branntweinsteuern
Genitiv der Branntweinsteuer der Branntweinsteuern
Dativ der Branntweinsteuer den Branntweinsteuern
Akkusativ die Branntweinsteuer die Branntweinsteuern

Worttrennung:

Brannt·wein·steu·er, Plural: Brannt·wein·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈbʀantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ], Plural: [ˈbʀantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] eine Steuer, die bei der Herstellung von Branntwein vom Staat erhoben wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Branntwein und Steuer

Oberbegriffe:

[1] Fabrikatssteuer, Verbrauchssteuer, Steuer

Beispiele:

[1] „Mit der Branntweinsteuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren innerhalb Deutschlands besteuert.“[1]
[1] Früher war die Branntweinsteuer als Fabrikatssteuer ausgelegt.[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Branntweinsteuer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBranntweinsteuer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Branntweinsteuer
[*] canoo.net „Branntweinsteuer
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“, dort auch eine Abhandlung über die „Branntweinsteuer“ in Deutschland

Quellen:

  1. WikipediaWiktionary:Literaturliste: Branntweinsteuer (Liste der Autoren)
  2. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“
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