Branntweinsteuer
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[Bearbeiten] Branntweinsteuer (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Branntweinsteuer | die Branntweinsteuern |
| Genitiv | der Branntweinsteuer | der Branntweinsteuern |
| Dativ | der Branntweinsteuer | den Branntweinsteuern |
| Akkusativ | die Branntweinsteuer | die Branntweinsteuern |
Worttrennung:
- Brannt·wein·steu·er, Plural: Brannt·wein·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈbʀantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ], Plural: [ˈbʀantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] eine Steuer, die bei der Herstellung von Branntwein vom Staat erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Branntwein und Steuer
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Mit der Branntweinsteuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren innerhalb Deutschlands besteuert.“[1]
- [1] Früher war die Branntweinsteuer als Fabrikatssteuer ausgelegt.[2]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Branntweinsteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Branntweinsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Branntweinsteuer“
- [*] canoo.net „Branntweinsteuer“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“, dort auch eine Abhandlung über die „Branntweinsteuer“ in Deutschland
Quellen:
- ↑ Wikipedia: Branntweinsteuer (Liste der Autoren)
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“