Beiordnung

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[Bearbeiten] Beiordnung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beiordnung die Beiordnungen
Genitiv der Beiordnung der Beiordnungen
Dativ der Beiordnung den Beiordnungen
Akkusativ die Beiordnung die Beiordnungen

Worttrennung:

Bei·ord·nung, Plural: Bei·ord·nun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈbaɪ̯ʡɔʁdnʊŋ], Plural: [ˈbaɪ̯ʡɔʁdnʊŋən], [ˈbaɪ̯ʡɔʁdnʊŋn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Linguistik: deutscher Ausdruck für Koordination (gleichrangige Verbindung sprachlicher Einheiten im Satz)
[2] Recht: Zuweisung eines Anwalts zu einer für bedürftig erachteten Prozesspartei

Synonyme:

[1] Gleichordnung, Koordination, Nebenordnung, Parataxe

Gegenwörter:

[1] Subordination, Unterordnung

Oberbegriffe:

[1] Syntax, Grammatik, Linguistik

Beispiele:

[1] Als Beispiel für Beiordnung nennt Sütterlin den Satz: „Mein Bruder wohnt in der Stadt; ich lebe lieber auf dem Lande.“[1]
[2] „Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erfolgt auf Antrag auch ohne Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht, wenn die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, § 11 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Beiordnung unterbleibt jedoch, wenn die Klage mutwillig ist.“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beiordnung
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beiordnung
[1] canoo.net „Beiordnung
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeiordnung

Quellen:

  1. Ludwig Sütterlin: Die Deutsche Sprache der Gegenwart. Zweite, stark veränderte Auflage. Voigtländer, Leipzig 1907, S. 383.
  2. Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts

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