Beifügung

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[Bearbeiten] Beifügung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beifügung die Beifügungen
Genitiv der Beifügung der Beifügungen
Dativ der Beifügung den Beifügungen
Akkusativ die Beifügung die Beifügungen

Worttrennung:

Bei·fü·gung, Plural: Bei·fü·gun·gen

Aussprache::

IPA: [ˈbaɪ̯ˌfyːɡʊŋ], Plural: [ˈbaɪ̯ˌfyːɡʊŋən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Linguistik: deutscher Ausdruck für Attribut
[2] allgemein: Ergebnis/Vorgang einer Handlung, die darin besteht, dass etwas einem anderen hinzugegeben wird

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs beifügen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Synonyme:

[1] Attribut

Gegenwörter:

[1] Apposition

Oberbegriffe:

[1] Syntagma, Syntax, Grammatik, Linguistik

Beispiele:

[1] In „der kleine Junge“ ist „kleine“ eine Beifügung.
[2] „Kommen nur einzelne Teile einer Urkunde in Betracht, so genügt die Beifügung eines Auszugs...“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] adjektivische, nominale Beifügung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beifügung
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beifügung
[?] canoo.net „Beifügung
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeifügung
[1] Hadumod Bußmann: Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002. Stichwort: „Beifügung“. ISBN 3-520-45203-0.
[1] Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Beifügung“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7.

Quellen:

  1. § 131 ZPO (Beifügung von Urkunden)

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