zuständig

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zuständig (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
zuständig
Alle weiteren Formen: Flexion:zuständig

Worttrennung:

zu·stän·dig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌʃtɛndɪç], [ˈt͡suːˌʃtɛndɪk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zuständig (Info), Lautsprecherbild zuständig (Info)

Bedeutungen:

[1] verantwortlich für etwas

Herkunft:

Ableitung zu Zustand mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ig und Vokalwechsel

Synonyme:

[1] verantwortlich

Gegenwörter:

[1] unzuständig

Beispiele:

[1] Der Landrat war in diesem Fall die zuständige Behörde für das Einschreiten.
[1] „Die zuständige Fakultät der Universität Düsseldorf hat das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einer früheren Doktorandin eingeleitet.“[1]
[1] Irgendjemand muss doch für diese Frage zuständig sein.
[1] Das Innenministerium erklärte sich für nicht zuständig.
[1] „Als Drachenflieger kommt man mit dem Luftfahrtbundesamt bei einem Unfall in Berührung, weil das Luftfahrtbundesamt für die Flugunfalluntersuchungen zuständig ist.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] zuständig für etwas sein, sich für nicht zuständig erklären, die zuständige Behörde

Wortbildungen:

Zuständigkeit

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „zuständig
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuständig
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalzuständig

Quellen:

  1. George Turner: Die Uni ist schuld. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 5, 2013, Seite 17.
  2. Peter Janssen, Klaus Tänzler: Drachenfliegen für Meister. Nymphenburger, München 1989, Seite 173.