abbieten

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abbieten (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich biete ab
du bietest ab
er, sie, es bietet ab
Präteritum ich bot ab
Konjunktiv II ich böte ab
Imperativ Singular biet ab!
biete ab!
Plural bietet ab!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
abgeboten haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abbieten

Worttrennung:

ab·bie·ten, Präteritum: bot ab, Partizip II: ab·ge·bo·ten

Aussprache:

IPA: [ˈapˌbiːtn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild abbieten (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, veraltet: (bei einer Versteigerung zum Verkauf Stehendes) vor jemand anderem durch Überbieten desselben erstehen

Sinnverwandte Wörter:

[1] überbieten

Beispiele:

[1] „Sehr bezeichnend für die rechtliche Auffassung des Mehrgebotes ist das Wort ‚abbieten.‘ Darin findet nämlich offenbar der Gedanke Ausdruck, daß der Nachbieter dem früheren Bieter die Verpflichtung abnimmt und auf sich überträgt.“[1]

Wortbildungen:

Konversionen: Abbieten, abbietend, abgeboten
Substantiv: Abbietung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Goethe-Wörterbuch „abbieten
[1] Frühneuhochdeutsches Wörterbuch „abbieten
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abbieten
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive), Seite 5, Stichwort „abbieten“

Quellen:

  1. Zeitschrift für schweizerisches Recht. Zwanzigster Band, Bahnmaier’s Verlag, Basel 1878, Seite 31 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 23. April 2019).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: abbiegen, abbitten, anbieten