Zivilstand

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Zivilstand (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Zivilstand die Zivilstände
Genitiv des Zivilstands
des Zivilstandes
der Zivilstände
Dativ dem Zivilstand
dem Zivilstande
den Zivilständen
Akkusativ den Zivilstand die Zivilstände

Worttrennung:

Zi·vil·stand, Plural: Zi·vil·stän·de

Aussprache:

IPA: [t͡siˈviːlʃtant]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zivilstand (Info)
Reime: -iːlʃtant

Bedeutungen:

[1] Schweiz: rechtlicher Status einer Person in Bezug darauf, ob sie ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden ist
[2] veraltet: Gesamtheit der Zivilisten (im Gegensatz zu Militärpersonen)

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv zivil und dem Substantiv Stand

Synonyme:

[1] Deutschland, Österreich: Familienstand, Personenstand

Gegenwörter:

[2] Militärstand

Oberbegriffe:

[1] Personenstand

Beispiele:

[1] „Der Begriff des Personenstandes umfasst neben den in direktem Zusammenhang mit einer Person stehenden Ereignissen über den Zivilstand (wie Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod etc.), Angaben über den Personen- und Familienstand einer Person (wie Mündigkeit, Abstammung, Verhältnis zum Ehegatten oder Partner, Name und Staatsangehörigkeit).“[1]
[2] „Die eine gibt eine Bevölkerungs- und Sozialstruktur des Zivilstandes und Militärstandes, die andere eine solche der konfessionellen und der ständischen Schichtung und zwar jeweils für die Ämter auf dem Lande und in Städten und Märkten.“[2]
[2] „[…]; dasselbe gilt bezüglich der Ehesachen der nach der zweiten Art verheirateten Militärmannschaft, wenn die Klage gegen die dem Zivilstande angehörende Gattin gerichtet wird.“[3]
[2] „Rücksichtlich der Bestrafung der, dem Zivilstande angehörigen Falschwerber wurden folgende Bestimmungen festgestellt: […]“[4]
[2] „Ein solche Person des Zivilstandes, welche sich gegen einen Offizier mit Realinjurien vergeht, hat, nach gleichmäßiger Lage der Umstände, wenn auch die verübte Thätlichkeit an sich zu einer eigentlichen Kriminaluntersuchung nicht qualifizirt wäre, dennoch Festungsarrest, oder Arbeitshausstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahre, verwirkt.“[5]
[2] „Es half nichts, daß der König Flugschriften über den Vorzug des Soldatenstandes vor dem Zivilstand verfassen ließ.“[6]

Wortbildungen:

[1] Zivilstandsamt, Zivilstandsbeamter, Zivilstandsregister, Zivilstandsurkunde

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Zivilstand
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zivilstand
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zivilstand
[1] Duden online „Zivilstand

Quellen:

  1. Zivilstandswesen. Bundesamt für Justiz, 16. August 2022, abgerufen am 18. Januar 2023.
  2. Wilhelm Kaltenstadler: Bevölkerung und Gesellschaft Ostbayerns im Zeitraum der frühen Industrialisierung, (1780–1820). Lassleben, 1977, ISBN 978-3-7847-3105-6, Seite 207 (Zitiert nach Google Books)
  3. Joseph Maximilian Ritter von Winiwarter: Handbuch der Gesetze und Verordnungen, welche sich auf das Österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch beziehen. Wilhelm Braumüller, Wien 1859, Seite 133 (Zitiert nach Google Books)
  4. Valentin von Streffleur: Die Dienst-Vorschriften sämmtlicher Waffengattungen und Branchen der k. k. östreichischen Armee. Achte Abtheilung: Militär-Justizwesen. Wien 1844, Seite 37 (Zitiert nach Google Books)
  5. Rhenanus: Das großherzoglich badische Straf-Edikt. Schwan und Götzische Buchhandlung, Mannheim 1823, Seite 63 (Zitiert nach Google Books)
  6. Heinz Kathe: Der „Soldatenkönig“. Friedrich Wilhelm I., 1688–1740, König in Preußen – Eine Biographie. Pahl-Rugenstein, 1981, ISBN 978-3-7609-0626-3, Seite 49 (Zitiert nach Google Books)