Zivilrecht

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Zivilrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Zivilrecht
Genitiv des Zivilrechts
Dativ dem Zivilrecht
Akkusativ das Zivilrecht

Worttrennung:

Zi·vil·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [t͡siˈviːlˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zivilrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Jura: das allgemeine Privatrecht; die die Bürger (im Sinne von Privatpersonen bzw. natürlichen Personen) und die privatrechtlichen juristischen Personen betreffenden Rechtsnormen, aber nur solange und soweit die Rechtssubjekte nicht im Unterordnungsverhältnis zur öffentlichen Gewalt stehen

Abkürzungen:

[1] ZR

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus zivil und Recht

Synonyme:

[1] Privatrecht

Sinnverwandte Wörter:

Bürgerliches Recht

Gegenwörter:

[1] öffentliches Recht, Strafrecht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Unterbegriffe:

Bürgerliches Recht

Beispiele:

[1] „Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.“[1]
[1] „Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Bestimmung, die zu einem Rechtsgeschäft hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.“[2]
[1] Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält zwar auch die Bürger betreffende Rechtsnormen – zum Beispiel Beteiligungs- und Antragsrechte, gehört aber nicht zum Zivilrecht, sondern zum öffentlichen Recht.

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Zivilrecht
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zivilrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zivilrecht
[1] Duden online „Zivilrecht
[1] früher auch bei canoonet „Zivilrecht“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZivilrecht
[1] The Free Dictionary „Zivilrecht

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Bereicherungsrecht“ (Stabilversion)
  2. Wikipedia-Artikel „Auflage (Zivilrecht)“ (Stabilversion)