Verkehrsteuer
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Verkehrsteuer (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Verkehrsteuer | die Verkehrsteuern |
Genitiv | der Verkehrsteuer | der Verkehrsteuern |
Dativ | der Verkehrsteuer | den Verkehrsteuern |
Akkusativ | die Verkehrsteuer | die Verkehrsteuern |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ver·kehr·steu·er, Plural: Ver·kehr·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈkeːɐ̯ˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Verkehrsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Steuerwesen: Abgabe an den Staat, die bei bestimmten Transaktionen im Rechts- und Wirtschaftsverkehr anfällt, beispielsweise bei Abschluss von Verträgen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Verkehr und Steuer
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
Unterbegriffe:
- [1] Beförderungsteuer, Feuerschutzsteuer, Finanztransaktionssteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Luftverkehrsteuer, Schankerlaubnissteuer, Spielbankabgabe, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Wechselsteuer
Beispiele:
- [1] Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, da mit ihr Grundstückskaufverträge und somit Vorgänge des Rechtsverkehrs besteuert werden.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Verkehrsteuer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verkehrsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verkehrsteuer“
- [1] Duden online „Verkehrsteuer“