Revisibilität

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Revisibilität (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Revisibilität
Genitiv der Revisibilität
Dativ der Revisibilität
Akkusativ die Revisibilität

Worttrennung:

Re·vi·si·bi·li·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ʁevizibiliˈtɛːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Revisibilität (Info)
Reime: -ɛːt

Bedeutungen:

[1] Eigenschaft einer Entscheidung, eines Urteils, rückgängig gemacht werden zu können (revisibel zu sein)

Herkunft:

Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv revisibel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität

Sinnverwandte Wörter:

[1] anfechtbar durch Revision, Anfechtbarkeit

Gegenwörter:

[1] Endgültigkeit

Beispiele:

[1] Der BGH hat die Frage nach der Revisibilität ausländischen Rechts zunächst offen gelassen.
[1] „Bis zur ZPO-Reform waren stattdessen enumerativ vier Zuständigkeitsgesichtspunkte der Revisibilität entzogen, nämlich die sachliche und die örtliche Zuständigkeit sowie diejenige der Arbeits- und Familiengerichte.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Revisibilität ausländischen Rechts

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Revisibilität
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Revisibilität
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Revisibilität
[1] The Free Dictionary „Revisibilität
[1] Duden online „Revisibilität

Quellen:

  1. I.Prax, Band 24, Giesking, 2004. Abgerufen am 14. Dezember 2017.