Prokura
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Prokura (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular
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Plural
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Nominativ | die Prokura
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die Prokuren
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Genitiv | der Prokura
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der Prokuren
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Dativ | der Prokura
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den Prokuren
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Akkusativ | die Prokura
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die Prokuren
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Worttrennung:
- Pro·ku·ra, Plural: Pro·ku·ren
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] im Handelsregister eingetragene Vollmacht eines Unternehmens an eine(n) Angestellte(n), alle Arten von Rechtsgeschäften für es vornehmen zu dürfen
Herkunft:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Prokura!
- [1] Ein Prokurist unterzeichnet für die Firma, indem er seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz (pp., ppa.) hinzufügt.
Wortfamilie:
Übersetzungen[Bearbeiten]
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- [1] Wikipedia-Artikel „Prokura“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Prokura“
- [1] The Free Dictionary „Prokura“
- [1] Duden online „Prokura“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „Prokura“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Prokuror