Kirchenstrafe
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Kirchenstrafe (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Kirchenstrafe | die Kirchenstrafen |
Genitiv | der Kirchenstrafe | der Kirchenstrafen |
Dativ | der Kirchenstrafe | den Kirchenstrafen |
Akkusativ | die Kirchenstrafe | die Kirchenstrafen |
Worttrennung:
- Kir·chen·stra·fe, Plural: Kir·chen·stra·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪʁçn̩ˌʃtʁaːfə]
- Hörbeispiele: Kirchenstrafe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Katholizismus: von der Kirche ausgesprochene Verurteilung eines Mitgliedes bei schwerwiegenden Verstößen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Strafe
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Im Falle der Kirchenstrafe ergibt sich dies daraus, daß sie zu einer Einrichtung geworden ist, die im wesentlichen nur das Gewissen angeht und deren Funktion im ›forum externum‹ zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsordnung – nach kirchlichem Verständnis bedauerlicherweise – in die Marginalität abgedrängt wurde.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] eine Kirchenstrafe verhängen
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Kirchenstrafe“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Kirchenstrafe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchenstrafe“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchenstrafe“
- [*] The Free Dictionary „Kirchenstrafe“
- [1] Duden online „Kirchenstrafe“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kirchenstrafe“
Quellen: