Kirchensteuer
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Kirchensteuer (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Kirchensteuer | die Kirchensteuern |
Genitiv | der Kirchensteuer | der Kirchensteuern |
Dativ | der Kirchensteuer | den Kirchensteuern |
Akkusativ | die Kirchensteuer | die Kirchensteuern |
Worttrennung:
- Kir·chen·steu·er, Plural: Kir·chen·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪʁçn̩ˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Kirchensteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Steuer, die in einigen Staaten (im Auftrag) von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Steuer sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
- [1] Österreich: Kirchenbeitrag
Sinnverwandte Wörter:
- [1] jüdisch: Kultussteuer
Beispiele:
- [1] Die Kirchensteuer zählt bei der Einkommenssteuerveranlagung zu den steuerfreien Beträgen.[1]
- [1] Der Staat übt ein Aufsichtsrecht über die Erhebung der Kirchensteuer auf.[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft erhobene Steuer
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- [1] Wikipedia-Artikel „Kirchensteuer“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchensteuer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchensteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kirchensteuer“
- [1] Duden online „Kirchensteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchensteuer“
Quellen: