Kultussteuer
Kultussteuer (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kultussteuer | die Kultussteuern |
Genitiv | der Kultussteuer | der Kultussteuern |
Dativ | der Kultussteuer | den Kultussteuern |
Akkusativ | die Kultussteuer | die Kultussteuern |
Worttrennung:
- Kul·tus·steu·er, Plural: Kul·tus·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈkʊltʊsˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Kultussteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: eine der Kirchensteuer entsprechende durch eine öffentlich-rechtliche jüdische Religionsgemeinschaft von ihren Mitgliedern erhobene Abgabe
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kultus und Steuer sowie dem Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- [1] christlich: Kirchensteuer
Beispiele:
- [1] „Die Kultussteuer wird in Analogie zur Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben und an die Jüdische Gemeinde in Hamburg weitergeleitet.“[1]
- [1] „In den ostdeutschen Bundesländern sind Gemeinden wegen fehlender Gesetzesregelung selbst für die Erhebung der Kultussteuer zuständig.“[2]
- [1] „Die Kirchen- und Kultussteuer wird für das Steuerjahr erhoben.“[3]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Abgabe der Mitglieder zugunsten einer jüdischen Religionsgemeinschaft
- [1] Wikipedia-Artikel „Kultussteuer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kultussteuer“
Quellen:
- ↑ Information zu Gemeindebeiträgen. Jüdische Gemeinde in Hamburg, abgerufen am 1. März 2023.
- ↑ Wer zahlt was? In: Jüdische Allgemeine. 22. Juli 2021, abgerufen am 1. März 2023.
- ↑ Kirchensteuergesetzdurchführungsverordnung (Nordrhein-Westfalen). 16. Dezember 2008, abgerufen am 1. März 2023.