Kultussteuer

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Kultussteuer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kultussteuer die Kultussteuern
Genitiv der Kultussteuer der Kultussteuern
Dativ der Kultussteuer den Kultussteuern
Akkusativ die Kultussteuer die Kultussteuern

Worttrennung:

Kul·tus·steu·er, Plural: Kul·tus·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈkʊltʊsˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kultussteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: eine der Kirchensteuer entsprechende durch eine öffentlich-rechtliche jüdische Religionsgemeinschaft von ihren Mitgliedern erhobene Abgabe

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kultus und Steuer sowie dem Fugenelement -n

Sinnverwandte Wörter:

[1] christlich: Kirchensteuer

Beispiele:

[1] „Die Kultussteuer wird in Analogie zur Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben und an die Jüdische Gemeinde in Hamburg weitergeleitet.“[1]
[1] „In den ostdeutschen Bundesländern sind Gemeinden wegen fehlender Gesetzesregelung selbst für die Erhebung der Kultussteuer zuständig.“[2]
[1] „Die Kirchen- und Kultussteuer wird für das Steuerjahr erhoben.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kultussteuer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kultussteuer

Quellen:

  1. Information zu Gemeindebeiträgen. Jüdische Gemeinde in Hamburg, abgerufen am 1. März 2023.
  2. Wer zahlt was? In: Jüdische Allgemeine. 22. Juli 2021, abgerufen am 1. März 2023.
  3. Kirchensteuergesetzdurchführungsverordnung (Nordrhein-Westfalen). 16. Dezember 2008, abgerufen am 1. März 2023.