Diskussion:Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Herkunft[Bearbeiten]

M. E. handelt es sich hier (wieder) um ein Kompositum aus drei Bestandteilen:

  1. Aufenthalt
  2. Ableitung von bestimmen
  3. Recht

s. a. Benutzer:Peter Gröbner/dreiteilige Zusammensetzungen. Gruß in die Runde, Peter -- 08:29, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Bestimmungsrecht gibt es zuhauf bei Google, man findet z.B. das Bestimmungsrecht der Eltern oder das Bestimmungsrecht des Gläubigers bzw des Schuldners. Aufenthaltsbestimmung ist aber auch tausendfach belegt. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 14:42, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Es gibt die Mädchenhandelsschule und den Mädchenhandel, trotzdem … --Peter -- 14:50, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Schule für Mädchenhandel sollte für jeden vollkommen absurd sein, das Bestimmungsrecht über den Aufenhalt (oder das Recht über die Aufenthaltsbestimmung) ist keineswegs absurd. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 15:06, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Das habe ich auch nicht behauptet; ich denke nur, dass Bestimmungsrecht des Aufenthalts und Recht der Aufenthaltsbestimmung gleichermaßen möglich ist, wir also ohne nähere Kenntnis keine Entscheidung über die (strukturelle) Herkunft treffen können. Es handelt sich m. E. einfach um das Recht, den Aufenthalt bestimmen zu können, und das sollte sich in der angegebenen Herkunft (so es denn eine solche braucht) widerspiegeln. Gruß, Peter -- 15:12, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Hm..., also unter einer Aufenthaltsbestimmung würde ich eher das verstehen, was z. B. ein Zielfahnder des BKAs macht, wenn er versucht, den Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers zu ermitteln. Von daher würde ich auch eher meinen, dass sich Aufenthaltsbestimmungsrecht aus Aufenthalt und Bestimmungsrecht zusammensetzt. Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:26, 26. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Selbstbestimmungsrecht = Determinativkompositum aus den Substantiven Selbstbestimmung und Recht mit dem Fugenelement -s“ lt. Ivan. --Peter -- 12:21, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Theoretisch kann das so und so gesehen werden. Der hier angegebenen Akzentuierung ([ˈaʊ̯fn̩thalʦbəˌʃtɪmʊŋsʀɛçt] statt [ˈaʊ̯fn̩thalʦbəʃtɪmʊŋsˌʀɛçt]) entspricht Aufenthalts-Bestimmungsrecht. Im Eintrag Selbstbestimmungsrecht steht dagegen [ˈzɛlpstbəʃtɪmʊŋsˌʀɛçt], dem entspricht Selbstbestimmungs-Recht. Ich habe dann auch gleich an „Recht auf Selbstbestimmung“ gedacht, „Bestimmungsrecht über sich selbst“ kam mir gar nicht in den Sinn, die Google-Websuche liefert zu Letzterem (falls in Anführungszeichen eingegeben) aber auch nur zehn Ergebnisse (die Buchsuche immerhin 17), zu Ersterem „[u]ngefähr 108.000“. Weniger eindeutig: „[u]ngefähr 849 Ergebnisse“ für „Recht zur Aufenthaltsbestimmung“ und „[u]ngefähr 167 Ergebnisse“ für „Bestimmungsrecht über den Aufenthalt“ (Websuche). -- IvanP (Diskussion) 12:55, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Die „hier angegebene Aktzentuierung“ stammt von Dr. Karl-Heinz Best, dessen Meinung zu dem hier diskutierten Komplex auch interessant wäre. Gruß und Dank, Peter -- 12:57, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]

Mir stellt(e) sich die nächste Frage: Die Herkunft des Großraumwagens. Für mich ist es ein Wagen mit großem Raum und weder ein Wagen mit einem Großraum (auch wenn DWDS und Duden eine solche Bedeutung verzeichnen) noch ein großer Raumwagen. Gruß in die Runde, Peter -- 14:11, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]

3 Anmerkungen: 1. In der Linguistik ist es üblich, komplexe Einheiten in jedem Analyseschritt binär zu zerlegen (außer bei Kopulativkomposita wie "schwarzrotgold"). So erhält man die hierarchische Struktur von Wörtern und Sätzen. 2. Die Akzentuierung von [ˈaʊ̯fn̩thalʦbəʃtɪmʊŋsˌʀɛçt] ist unsicher; im Moment leuchtet mir [ˈaʊ̯fn̩thalʦbəˌʃtɪmʊŋsʀɛçt] mehr ein; Krech/Stock führen das Wort leider nicht; Aussprache-Duden hat keine Nebenakzente. Die Unsicherheit kommt daher, dass man die Paraphrasierung der Bedeutung mancher Wörter auf verschiedene Weise vornehmen kann. 3. "Großraumwagen": da ein Lexem "Großraum" existiert (Duden-Universalwörterbuch führt es an), kann man auch "Großraum" + "Wagen" analysieren; aber Peters Version erscheint als eingängiger. Dann hätten wir das Bestimmungswort "Großraum" als Zusammenrückung aus "großer Raum" zu interpretieren. Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:16, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]
Die einzelnen Bestandteile sind: Aufenthalt + -s- + Bestimmung + -s- + Recht. Das könnte zwar Aufenthalt + -s- + (Bestimmung + -s- + Recht) sein, wie es zurzeit im Eintrag ist, aber zumindest im juristischen Kontext gibt es auch das Wort Aufenthaltsbestimmung. Beispiel:
„BGH zur Eltervereinbarung und Aufenthaltsbestimmung / Der BGH bestätigt in seiner Entscheidung ausdrücklich die Auffassung, daß private Elternvereinbarungen (z.B. über Umgang, Aufenthaltsbestimmung, Sorgerecht – Anm. des Verf.) für eine spätere gerichtliche Entscheidung Indizwirkung haben.“ (RA Lesser: BGH zur Eltervereinbarung und Aufenthaltsbestimmung).
Also könnte es auch (Aufenthalt + -s- + Bestimmung) + -s- + Recht sein. Wenn man keine Variante ausschließen kann und beides möglich ist, sollten besser beide Varianten genannt werden oder die einzelnen Bestandteile genannt werden. -80.133.107.55 23:20, 27. Nov. 2016 (MEZ)[Beantworten]