Auflassung
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Auflassung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Auflassung | die Auflassungen |
Genitiv | der Auflassung | der Auflassungen |
Dativ | der Auflassung | den Auflassungen |
Akkusativ | die Auflassung | die Auflassungen |
Worttrennung:
- Auf·las·sung, Plural: Auf·las·sun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯flasʊŋ]
- Hörbeispiele: Auflassung (Info), Auflassung (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- [1] Stilllegung von etwas Vorhandenem
- [2] Recht: die bei einem Grundstückserwerb erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber[1]
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs auflassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
- [1] Aufhebung, Abschaffung, Auflösung
Beispiele:
- [1] Die Verkehrsbetriebe entschlossen sich für die Auflassung der Haltestelle.
- [2] Bei der Auflassung (Paragraf 925 BGB) einigen sich Käufer und Verkäufer unter Anwesenheit eines Notars über die Grundstücksübertragung.[2]
- [2] Dinglich vollzogen ist der Vertrag freilich nicht erst mit Auflassung und Eintragung, sondern bereits dann, wenn der Erwerber ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum erlangt.[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] Auflassung und Eintragung
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Stilllegung von etwas Vorhandenem
[2] ?
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- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Auflassung“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auflassung“
- [1, 2] Duden online „Auflassung“
- [1, 2] The Free Dictionary „Auflassung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auflassung“
- [2] Auflassung Finanz-Lexikon mano-dienste
- [2] § 873 BGB Gesetze; Erwerb durch Einigung und Eintragung
Quellen:
- ↑ siehe § 925 I BGB
- ↑ nach mano-dienste, Finanz-Lexikon „Auflassung“
- ↑ Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt BGB Allgemeiner Teil, Kurt Schellhammer. Abgerufen am 17. September 2015.