Miteigentümerin
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Miteigentümerin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Miteigentümerin | die Miteigentümerinnen |
Genitiv | der Miteigentümerin | der Miteigentümerinnen |
Dativ | der Miteigentümerin | den Miteigentümerinnen |
Akkusativ | die Miteigentümerin | die Miteigentümerinnen |
Worttrennung:
- Mit·ei·gen·tü·me·rin, Plural: Mit·ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtˌʔaɪ̯ɡn̩tyːməʁɪn]
- Hörbeispiele: Miteigentümerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die sich mit mindestens einer weiteren Person das Eigentum an einer Sache oder einem Unternehmen teilt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Miteigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Mitinhaberin
Gegenwörter:
Männliche Wortformen:
- [1] Miteigentümer
Oberbegriffe:
- [1] Eigentümerin
Beispiele:
- [1] Der Hauseigentümer ist mit seinen beiden Miteigentümerinnen im Streit über die Sanierung der Gebäudefassade.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Miteigentümerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Miteigentümerin“
- [1] Duden online „Miteigentümerin“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Miteigentümerin“