Totschlag
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[Bearbeiten] Totschlag (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Totschlag |
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| Genitiv | des Totschlags des Totschlages |
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| Dativ | dem Totschlag |
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| Akkusativ | den Totschlag |
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Alte Rechtschreibung:
- Todschlag
Worttrennung:
- Tot·schlag, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈtoːtʃlaːk]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: vorsätzliche Tötung einer Person, bei der die Kriterien für einen Mord nicht vorliegen
- [2] umgangssprachlich: Tötung eines Menschen
Synonyme:
- [2] Mord
Gegenwörter:
- [1] Mord
Oberbegriffe:
- [1] Tötungsdelikt, Verbrechen, Kapitalverbrechen, Straftat, verbotene Handlung, vorsätzliche Handlung, Handlung
- [2] Todesursache
Beispiele:
- [1] Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
- [2] Die ersten 25 Jahre seines Lebens hatte Simplicissimus nur Plünderungen und Totschlag erlebt.
Redewendungen:
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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