Totschlag

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[Bearbeiten] Totschlag (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Totschlag
Genitiv des Totschlags
des Totschlages
Dativ dem Totschlag
Akkusativ den Totschlag

Alte Rechtschreibung:

Todschlag

Worttrennung:

Tot·schlag, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈtoːtʃlaːk]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Recht: vorsätzliche Tötung einer Person, bei der die Kriterien für einen Mord nicht vorliegen
[2] umgangssprachlich: Tötung eines Menschen

Synonyme:

[2] Mord

Gegenwörter:

[1] Mord

Oberbegriffe:

[1] Tötungsdelikt, Verbrechen, Kapitalverbrechen, Straftat, verbotene Handlung, vorsätzliche Handlung, Handlung
[2] Todesursache

Beispiele:

[1] Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
[2] Die ersten 25 Jahre seines Lebens hatte Simplicissimus nur Plünderungen und Totschlag erlebt.

Redewendungen:

[1] Mord und Totschlag

Abgeleitete Begriffe:

Totschläger, Totschlagargument

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Totschlag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Totschlag
[2] canoo.net „Totschlag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTotschlag
[1] The Free Dictionary „Totschlag
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