Teilbesitz

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[Bearbeiten] Teilbesitz (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Teilbesitz
Genitiv des Teilbesitzes
Dativ dem Teilbesitz
Akkusativ den Teilbesitz

Worttrennung:

Teil·be·sitz, kein Plural

Bedeutungen:

[1] Recht: räumlich gesonderte Sachherrschaft an einem Teil einer Sache

Herkunft:

Der Begriff leitet sich von dem Substantiv Teil und von dem Verb besitzen ab.

Gegenwörter:

[1] Vollbesitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Beispiele:

[1] Die Kammer befindet sich im Teilbesitz des Untermieters.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Besitz
[1] Wikipedia-Artikel „Besitz (Deutschland)
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