Schuldner
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
[Bearbeiten] Schuldner (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Schuldner | die Schuldner |
| Genitiv | des Schuldners | der Schuldner |
| Dativ | dem Schuldner | den Schuldnern |
| Akkusativ | den Schuldner | die Schuldner |
Worttrennung:
- Schuld·ner , Plural: Schuld·ner
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊldnɐ], Plural: [ˈʃʊldnɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] eine Person oder Organisation, die einem Gläubiger das Geld schuldet
- [2] Rechtswissenschaft: ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss
Herkunft:
- frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.[1]
Gegenwörter:
- [1] Gläubiger
Unterbegriffe:
- [1] Hauptschuldner
Beispiele:
- [1] Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
- [1] „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“[2]
- [2] Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Schuldner“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner“
- [*] canoo.net „Schuldner“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Schuldner“
- [2] enzyklo.de – Enzyklopädie Online „Schuldner“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Schuld“
- ↑ Andreas Geldner: Angstvoller Blick in den Strudel. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 4.