Rechthaberin

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Rechthaberin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechthaberin die Rechthaberinnen
Genitiv der Rechthaberin der Rechthaberinnen
Dativ der Rechthaberin den Rechthaberinnen
Akkusativ die Rechthaberin die Rechthaberinnen

Worttrennung:

Recht·ha·be·rin, Plural: Recht·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌhaːbəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechthaberin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechthaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Rechthaber

Oberbegriffe:

[1] Frau

Beispiele:

[1] Ich rede nicht gern mit Luisa – sie ist eine nervige Rechthaberin, die immerzu alles besser weiß.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberin
[1] Duden online „Rechthaberin

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: hereinbracht