Rechthaber
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[Bearbeiten] Rechthaber (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechthaber | die Rechthaber |
| Genitiv | des Rechthabers | der Rechthaber |
| Dativ | dem Rechthaber | den Rechthabern |
| Akkusativ | den Rechthaber | die Rechthaber |
Worttrennung:
- Recht·ha·ber, Plural: Recht·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈʀɛçtˌhaːbɐ], Plural: [ˈʀɛçtˌhaːbɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Person, die - oft fälschlicherweise - glaubt, im Recht zu sein und versucht, sich durchzusetzen
Herkunft:
- [1] Zusammenbildung aus „Recht haben“ mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Person
Beispiele:
- [1] „Auch in Meister Pfriem setzten die Brüder Grimm einem Nörgler, Besserwisser und Rechthaber par exellence ein unvergessliches Denkmal...“[1]
Abgeleitete Begriffe:
- [1] Rechthaberei
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechthaber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaber“
- [1] canoo.net „Rechthaber“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Rechthaber“
Quellen:
- ↑ Eric T. Hansen: Nörgeln! Des Deutschen größte Lust. Unter Mitarbeit von Astrid Ule. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2010, S. 41. ISBN 978-3-596-17859-9. Kursiv gedruckt: Meister Pfriem.

