Prozesskosten
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[Bearbeiten] Prozesskosten (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ |
|
die Prozesskosten |
| Genitiv |
|
der Prozesskosten |
| Dativ |
|
den Prozesskosten |
| Akkusativ |
|
die Prozesskosten |
Alte Rechtschreibung:
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Pro·zess·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [pʀoˈʦɛsˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Prozess und Kosten
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Prozesskosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.“[1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Prozesskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prozesskosten“
- [*] canoo.net „Prozesskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Prozesskosten“
- [1] The Free Dictionary „Prozesskosten“
Quellen: