Prozesskosten

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[Bearbeiten] Prozesskosten (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv

Kasus Singular Plural
Nominativ
die Prozesskosten
Genitiv
der Prozesskosten
Dativ
den Prozesskosten
Akkusativ
die Prozesskosten

Alte Rechtschreibung:

Prozeßkosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Pro·zess·kos·ten

Aussprache:

IPA: [pʀoˈʦɛsˌkɔstn̩]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Prozess und Kosten

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Prozesskosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.“[1]

Abgeleitete Begriffe:

Prozesskostenhilfe

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Prozesskosten
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prozesskosten
[*] canoo.net „Prozesskosten
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonProzesskosten
[1] The Free Dictionary „Prozesskosten

Quellen:

  1. WikipediaWiktionary:Literaturliste: Anerkenntnis (Recht) (Liste der Autoren)
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