Gerichtskosten
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
[Bearbeiten] Gerichtskosten (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ |
|
die Gerichtskosten |
| Genitiv |
|
der Gerichtskosten |
| Dativ |
|
den Gerichtskosten |
| Akkusativ |
|
die Gerichtskosten |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ge·richts·kos·ten
Aussprache:
- IPA: Plural: […]
- Hörbeispiele: Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kosten mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert.“[1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gerichtskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtskosten“
- [1] canoo.net „Gerichtskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Gerichtskosten“
- [1] The Free Dictionary „Gerichtskosten“
- [1] Juristisches Lexikon „Gerichtskosten“
Quellen: