Verfahrenskosten
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[Bearbeiten] Verfahrenskosten (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ |
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die Verfahrenskosten |
| Genitiv |
|
der Verfahrenskosten |
| Dativ |
|
den Verfahrenskosten |
| Akkusativ |
|
die Verfahrenskosten |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ver·fah·rens·kos·ten
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die durch eine gerichtliche Verhandlung entstehen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verfahren und Kosten mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Sollten es aber so sein, dass jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten tragen muss, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, muss vor Initiierung eines Verfahrens eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kläger durchgeführt werden.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrenskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Verfahrenskosten“
- [1] The Free Dictionary „Verfahrenskosten“
Quellen: