Kanzlermehrheit

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[Bearbeiten] Kanzlermehrheit (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Kanzlermehrheit die Kanzlermehrheiten
Genitiv der Kanzlermehrheit der Kanzlermehrheiten
Dativ der Kanzlermehrheit den Kanzlermehrheiten
Akkusativ die Kanzlermehrheit die Kanzlermehrheiten

Worttrennung:

Kanz·ler·mehr·heit, Plural: Kanz·ler·mehr·hei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈkanʦlɐˌmeːɐ̯haɪ̯t], Plural: [ˈkanʦlɐˌmeːɐ̯haɪ̯tn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Politik, Deutschland: eine (absolute) Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, in der Regel durch die Abgeordneten der regierenden Parteien

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kanzler und Mehrheit

Oberbegriffe:

[1] Mehrheit

Beispiele:

[1] Kanzlermehrheit ist kein Begriff des Verfassungsrechts — das Grundgesetz kennt den Terminus nicht — der Begriff wird aber häufig anstelle von „Mehrheit der Mitglieder“ benutzt.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 „Kanzlermehrheit“
[1] Wikipedia-Artikel „Kanzlermehrheit
[*] canoo.net „Kanzlermehrheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKanzlermehrheit
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