Erlass
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[Bearbeiten] Erlass (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural 1 | Plural 2 |
|---|---|---|---|
| Nominativ | der Erlass | die Erlasse | die Erlässe |
| Genitiv | des Erlasses | der Erlasse | der Erlässe |
| Dativ | dem Erlass | den Erlassen | den Erlässen |
| Akkusativ | den Erlass | die Erlasse | die Erlässe |
Silbentrennung:
- Er·lass, Plural 1: Er·las·se, Plural 2: Er·läs·se
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯'las], Plural 1: [ɛɐ̯'lasə], Plural 2: [ɛɐ̯'lɛsə],
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Anordnung, Anweisung mit amtlichem Charakter
- [2] Befreiung von etwas
Abkürzungen:
Herkunft:
- Ableitung eines Substantivs zum Stamm des Verbs erlassen durch Konversion
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1] Gesetz
- [2] Verhängung, Verurteilung
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Regierungserlass
- [2] Steuererlass, Straferlass
Beispiele:
- [1] Viele Dinge werden amtlich durch Erlass geregelt.
- [1] Die Regierung verkündete einen Erlass, um das Problem zu beheben.
- [2] Man kam ihm durch Erlass eines Teils der Strafe entgegen.
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erlass“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erlass“
- [1] canoo.net „Erlass“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erlass“
Ähnliche Wörter: