Erlass

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[Bearbeiten] Erlass (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural 1 Plural 2
Nominativ der Erlass die Erlasse die Erlässe
Genitiv des Erlasses der Erlasse der Erlässe
Dativ dem Erlass den Erlassen den Erlässen
Akkusativ den Erlass die Erlasse die Erlässe

Silbentrennung:

Er·lass, Plural 1: Er·las·se, Plural 2: Er·läs·se

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯'las], Plural 1: [ɛɐ̯'lasə], Plural 2: [ɛɐ̯'lɛsə],
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Anordnung, Anweisung mit amtlichem Charakter
[2] Befreiung von etwas

Abkürzungen:

Herkunft:

Ableitung eines Substantivs zum Stamm des Verbs erlassen durch Konversion

Synonyme:

[1] Anordnung
[2] Befreiung

Gegenwörter:

[1] Gesetz
[2] Verhängung, Verurteilung

Oberbegriffe:

Unterbegriffe:

[1] Regierungserlass
[2] Steuererlass, Straferlass

Beispiele:

[1] Viele Dinge werden amtlich durch Erlass geregelt.
[1] Die Regierung verkündete einen Erlass, um das Problem zu beheben.
[2] Man kam ihm durch Erlass eines Teils der Strafe entgegen.

Redewendungen:

Charakteristische Wortkombinationen:

Abgeleitete Begriffe:

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Erlass
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erlass
[1] canoo.net „Erlass
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonErlass

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