Asservat
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[Bearbeiten] Asservat (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Asservat | die Asservate |
| Genitiv | des Asservates | der Asservate |
| Dativ | dem Asservat | den Asservaten |
| Akkusativ | das Asservat | die Asservate |
Silbentrennung:
- As·ser·vat, Plural: As·ser·va·te
Aussprache:
- IPA: […], Plural: […]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] ein nach Polizeirecht und nach der Strafprozessordnung sichergestellter oder beschlagnahmter Gegenstand
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Verwahrstück
Oberbegriffe:
- [1] Gegenstand
Beispiele:
- [1] „Endgültig weggelegt werden dürfen Akten erst dann, wenn auch über möglicherweise noch vorhandene Asservate, also Beweismittel, entschieden ist.“[1]
- [1] „Daher ist es geboten, exakt zu notieren, in welchem Zimmer und wo dort genau [...] welches Asservat gefunden wurde.“[2]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- ↑ „Der Unfallort hat sich bereits entfernt: neue juristische Stilblüten“, von Wilfried Ahrens, C.H.Beck, 2007
- ↑ „Insolvenzstrafrecht: Handbuch für die Praxis“, von Folker Bittmann, Walter de Gruyter, 2004
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