zurückbegehren

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zurückbegehren (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich begehre zurück
du begehrst zurück
er, sie, es begehrt zurück
Präteritum ich begehrte zurück
Konjunktiv II ich begehrte zurück
Imperativ Singular begehre zurück!
begehr zurück!
Plural begehrt zurück!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
zurückbegehrt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:zurückbegehren

Worttrennung:

zu·rück·be·geh·ren, Präteritum: be·gehr·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·be·gehrt

Aussprache:

IPA: [t͡suˈʁʏkbəˌɡeːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild zurückbegehren (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, gehoben: etwas wieder in seinem Besitz, bei sich haben wollen

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb zurück und dem Verb begehren

Synonyme:

[1] zurückwollen

Oberbegriffe:

[1] begehren

Beispiele:

[1] „Neulich hat der Zisterer sich vom Tischler ein Brett müssen hobeln lassen, da hat er hernach die Hobelspäne zurückbegehrt. Sein Geiz wird schon langsam zur Narrheit.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückbegehren
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Fünfter und letzter Theil. U bis Z, Braunschweig 1811 (Internet Archive), Seite 914

Quellen:

  1. Hans Watzlik: Das Glück von Dürrnstauden. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL, abgerufen am 6. September 2020).