verbürgen
1 Änderung dieser Version ist noch nicht markiert.
Die gesichtete Version wurde am 23. Dezember 2022 markiert.
verbürgen (Deutsch)[Bearbeiten]
Verb[Bearbeiten]
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | verbürge | ||
du | verbürgst | |||
er, sie, es | verbürgt | |||
Präteritum | ich | verbürgte | ||
Konjunktiv II | ich | verbürgte | ||
Imperativ | Singular | verbürg! verbürge! | ||
Plural | verbürgt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
verbürgt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:verbürgen
|
Worttrennung:
- ver·bür·gen, Präteritum: ver·bürg·te, Partizip II: ver·bürgt
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
- [2] bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
- [3] bereit sein, für das Eintreten eines Ereignisses einzustehen und bei nicht erfolgtem Eintreten des Ereignisses für die Folgen zu haften
Herkunft:
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1–3] einstehen
Beispiele:
- [1] Ich verbürge mich für ihre Glaubwürdigkeit.
- [2] Er hat sich dafür verbürgt, dass diese Münze aus Silber ist.
- [3] Ich verbürge mich dafür, dass das Geld pünktlich auf seinem Konto sein wird.
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
[2] bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
[3]
- [3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verbürgen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verbürgen“
- [1] The Free Dictionary „verbürgen“
- [1] Duden online „verbürgen“
- [1, 3] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „verbürgen“ auf wissen.de