diskretionär
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diskretionär (Deutsch)
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| diskretionär | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:diskretionär | ||||
Worttrennung:
- dis·kre·ti·o·när, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [dɪskʁet͡si̯oˈnɛːɐ̯]
- Hörbeispiele:
diskretionär (Info) - Reime: -ɛːɐ̯
Bedeutungen:
- [1] dem Urteil (Gutdünken), zum Beispiel eines Richters, überlassen
- [2] dem Ermessen des Agierenden, zum Beispiel eines Käufers an der Börse, überlassen
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Diskretion mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -är
Gegenwörter:
- [2] systematisch, technisch
Beispiele:
- [1] Die einem Richter verliehene diskretionäre Gewalt darf nicht zur Willkür werden.
- [2] Das diskretionäre Trading ist die Königsdisziplin, hier sind die Gewinnchancen extrem hoch, aber eben auch die Risiken.
- [2] Beim diskretionären Ansatz trifft der Käufer/Verkäufer seine Entscheidungen auf Grund persönlicher Einschätzung, nicht so sehr auf Grund technischer Performance-Daten.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] dem Urteil (Gutdünken), zum Beispiel eines Richters, überlassen
[2] dem Ermessen des Agierenden, zum Beispiel eines Käufers an der Börse, überlassen
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „diskretionär“
- [1, 2] Duden online „diskretionär“