beamtshandeln

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beamtshandeln (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich beamtshandle
beamtshandele
du beamtshandelst
er, sie, es beamtshandelt
Präteritum ich beamtshandelte
Konjunktiv II ich beamtshandelte
Imperativ Singular beamtshandle!
beamtshandel!
Plural beamtshandelt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
beamtshandelt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:beamtshandeln

Worttrennung:

be·amts·han·deln, Präteritum: be·amts·han·del·te, Partizip II: be·amts·han·delt

Aussprache:

IPA: [bəˈʔamt͡sˌhandl̩n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild beamtshandeln (Info)

Bedeutungen:

[1] österreichisch, amtssprachlich, oft auch scherzhaft, transitiv: eine Amtshandlung an oder für jemanden durchführen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb amtshandeln mit dem Derivatem be-

Beispiele:

[1] „[Abgeordneter Otto Pendl:] Wenn wir jeden Einzelnen, der zu uns kommt, beamtshandeln wollen, dann muss uns auch klar sein, dass wir ganz einfach auch das Rüstzeug dazu brauchen, damit wir das umsetzen können.“[1]
[1] „[Bundesminister für Inneres Herbert Kickl:] Mittels Lautsprecherdurchsagen wurde informiert, dass Gebrechliche, Frauen und Kinder nach vorne kommen sollen, damit sie zuerst beamtshandelt werden.“[2]

Redewendungen:

jemanden spitalsreif beamtshandeln

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „beamtshandeln
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 95, Eintrag „beamtshandeln“.

Quellen: