amtshandeln

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amtshandeln (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich amtshandle
amtshandele
du amtshandelst
er, sie, es amtshandelt
Präteritum ich amtshandelte
Konjunktiv II ich amtshandelte
Imperativ Singular amtshandle!
amtshandel!
Plural amtshandelt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
amtsgehandelt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:amtshandeln

Worttrennung:

amts·han·deln, Präteritum: amts·han·del·te, Partizip II: amts·ge·han·delt

Aussprache:

IPA: [ˈamt͡sˌhandl̩n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild amtshandeln (Info)

Bedeutungen:

[1] österreichisch, amtssprachlich: eine Amtshandlung durchführen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Substantiv Amtshandlung

Beispiele:

[1] „[Abgeordneter Gustav Zeilinger:] Es ist wirklich nicht notwendig, daß hier Beamte an der Grenze nebeneinander stehen, von denen einer amtshandelt und die anderen mehr oder minder das Auto nur vorbeiwinken.“[1]
[1] „[Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic:] Diese Polizisten in Wien-Alsergrund handelten jedoch anders, als die Mitglieder dieses privaten Wachdienstes angenommen hatten: Sie haben nämlich nicht gegen die Obdachlosen in ihrer mißlichen Lage amtsgehandelt, sondern sie haben eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den privaten Wachdienst erstattet.“[2]

Wortbildungen:

beamtshandeln

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „amtshandeln
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 44, Eintrag „amtshandeln“.

Quellen: