Weiße-Kragen-Kriminalität
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Weiße-Kragen-Kriminalität (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Weiße-Kragen-Kriminalität | —
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Genitiv | der Weiße-Kragen-Kriminalität | —
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Dativ | der Weiße-Kragen-Kriminalität | —
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Akkusativ | die Weiße-Kragen-Kriminalität | —
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Alternative Schreibweisen:
Nebenformen:
Worttrennung:
- Wei·ße-Kra·gen-Kri·mi·na·li·tät, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌvaɪ̯səˈkʁaːɡn̩kʁiminaliˌtɛːt]
- Hörbeispiele: Weiße-Kragen-Kriminalität (Info)
Bedeutungen:
- [1] nicht gewalttätige strafbare Handlung, die weniger offensichtlich ist und von Personen aus höheren sozialen Schichten, wie Politik, Wirtschaft, Industrie, begangen wird
Synonyme:
Beispiele:
- [1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „White-Collar-Kriminalität“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Weiße-Kragen-Kriminalität“
- [1] wissen.de – Lexikon „Weiße-Kragen-Kriminalität“
- [1] Duden online „Weiße-Kragen-Kriminalität“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 , Seite 1910.