Vertretungsmacht
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Vertretungsmacht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Vertretungsmacht | — |
Genitiv | der Vertretungsmacht | — |
Dativ | der Vertretungsmacht | — |
Akkusativ | die Vertretungsmacht | — |
Worttrennung:
- Ver·tre·tungs·macht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈtʁeːtʊŋsmaxt]
- Hörbeispiele:
Vertretungsmacht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten
Unterbegriffe:
- [1] Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht
Beispiele:
- [1] Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Vertreter ohne Vertretungsmacht
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Vertretungsmacht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vertretungsmacht“