Vertretungsmacht

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Vertretungsmacht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Vertretungsmacht
Genitiv der Vertretungsmacht
Dativ der Vertretungsmacht
Akkusativ die Vertretungsmacht

Worttrennung:

Ver·tre·tungs·macht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈtʁeːtʊŋsmaxt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vertretungsmacht (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten

Unterbegriffe:

[1] Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht

Beispiele:

[1] Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Vertreter ohne Vertretungsmacht

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Vertretungsmacht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVertretungsmacht